Faire Stornobedingungen
72
Rechtzeitige Absage
Bis 72 Stunden vorher
Kostenfreie Absage oder einvernehmlich vereinbarte Terminverschiebung.
Kurzfristige Absage
Weniger als 72 Stunden
Keine automatische Gebühr. Der konkrete Ausfall wird individuell geprüft.
Nichterscheinen
Ausfallhonorar bis 150,00 €
Nur bei tatsächlichem Ausfall, fehlender Ersatzbelegung und nach Einzelfallprüfung.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Verbindlichkeit des Termins
- Kostenfreie Absage / Änderung
- Kurzfristige Absage
- Nichterscheinen
- Höhe des Ausfallhonorars
- Unverschuldete Verhinderung
- Form und Zeitpunkt der Absage
- Rechnungsstellung
- Mahnung und Forderungsmanagement
- Behandlungskosten
- Absage durch CircumMed
- Datenschutz
- Kontakt
Fragen zum Stornobedingungen? Schreiben Sie uns:
info@circum-med.de
1. Geltungsbereich
Diese Stornobedingungen gelten für Behandlungstermine bei CircumMed, die über die Website, telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder auf einem anderen Kommunikationsweg vereinbart und durch CircumMed ausdrücklich bestätigt wurden.
Sie gelten unabhängig davon, auf welchem Weg die ursprüngliche Terminanfrage übermittelt wurde. Vertragspartner ist bei der Buchung für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der buchende Sorgeberechtigte bzw. die zur Terminvereinbarung bevollmächtigte Person.
2. Wann wird ein Termin verbindlich?
Eine über die Website oder auf anderem Weg übermittelte Terminanfrage ist zunächst lediglich eine Anfrage und noch keine endgültige Terminbestätigung.
Der Termin wird erst verbindlich, wenn CircumMed Datum und Uhrzeit ausdrücklich bestätigt hat, beispielsweise per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder auf einem anderen nachvollziehbaren Kommunikationsweg.
Erst ab diesem Zeitpunkt finden die nachfolgenden Regelungen über kurzfristige Absagen und Nichterscheinen auf den bestätigten Termin Anwendung.
3. Kostenfreie Absage oder Terminänderung
Ein verbindlich bestätigter Termin kann bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt werden.
Eine Terminverschiebung ist ebenfalls kostenfrei, wenn sie rechtzeitig erfolgt und von CircumMed bestätigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage oder Änderungsmitteilung bei CircumMed eingeht.
4. Kurzfristige Absage oder Änderungswunsch
Erfolgt eine Absage weniger als 72 Stunden vor dem bestätigten Termin, wird der konkrete Einzelfall geprüft.
Eine kurzfristige Absage führt nicht automatisch zu einer Zahlungspflicht. Ein Ausfallhonorar kommt insbesondere nur in Betracht, wenn:
- ein verbindlich bestätigter Termin vorlag,
- für die Behandlung konkrete ärztliche und organisatorische Zeit reserviert war,
- die Absage außerhalb der kostenfreien 72-Stunden-Frist einging,
- der frei gewordene Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und
- CircumMed dadurch tatsächlich ein wirtschaftlicher Ausfall entstanden ist.
Ein kurzfristiger Wunsch nach Terminverschiebung wird grundsätzlich wie eine kurzfristige Absage behandelt, sofern CircumMed nicht ausdrücklich einer kostenfreien Verschiebung zustimmt. Wird eine kurzfristige Verschiebung einvernehmlich ohne Ausfallhonorar vereinbart, fällt für den ursprünglichen Termin keine Ausfallgebühr an.
5. Nichterscheinen zum bestätigten Termin
Erscheint der Patient ohne rechtzeitige Absage nicht zu einem verbindlich bestätigten Termin, kann CircumMed nach Prüfung des konkreten Sachverhalts ein Ausfallhonorar geltend machen.
Auch bei Nichterscheinen erfolgt keine rein automatische Berechnung. Es wird insbesondere geprüft, ob der Termin exklusiv reserviert war, ob eine anderweitige Belegung noch möglich war und ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Ausfall entstanden ist.
6. Höhe des Ausfallhonorars und Nachweis eines geringeren Schadens
Die Höhe eines geltend gemachten Ausfallhonorars richtet sich nach dem im konkreten Fall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Ausfall und ist auf maximal 150,00 € begrenzt.
Eine Forderung wird nicht erhoben, soweit der reservierte Termin noch anderweitig vergeben werden konnte oder CircumMed kein ersatzfähiger wirtschaftlicher Ausfall entstanden ist.
Dem buchenden Sorgeberechtigten bzw. Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als der geltend gemachte Betrag.
Ebenso bleibt CircumMed der Nachweis der konkreten Voraussetzungen und des tatsächlich entstandenen Ausfalls vorbehalten.
7. Unverschuldete Verhinderung und besondere Umstände
Kann ein bestätigter Termin aufgrund eines nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenden schwerwiegenden Umstands nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt werden, berücksichtigt CircumMed dies bei der Einzelfallprüfung.
Hierzu können insbesondere gehören:
- eine akut eingetretene schwere Erkrankung,
- ein medizinischer Notfall,
- eine ungeplante Krankenhausaufnahme,
- ein Unfall oder
- ein vergleichbarer, nicht vorhersehbarer und nicht vermeidbarer Umstand.
Bitte informieren Sie CircumMed auch in solchen Fällen so früh wie objektiv möglich. Soweit dies zur nachvollziehbaren Prüfung erforderlich und angemessen ist, kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden. Dabei sollen nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen übermittelt werden.
8. Form und Zeitpunkt einer Absage
Eine Absage oder Terminänderung kann über die von CircumMed bereitgestellten Kontaktwege mitgeteilt werden. Für die Fristberechnung ist der nachweisbare Eingang der Mitteilung bei CircumMed maßgeblich.
Wir empfehlen, bei einer Absage Name, bestätigtes Termindatum und die vereinbarte Uhrzeit anzugeben, damit die Mitteilung eindeutig zugeordnet werden kann.
9. Prüfung und Rechnungsstellung
Wird nach einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen geprüft, ob ein Ausfallhonorar entstanden ist, erfolgt zunächst eine interne Einzelfallprüfung.
Ergibt diese Prüfung eine berechtigte Forderung, kann CircumMed dem buchenden Sorgeberechtigten bzw. Vertragspartner eine Rechnung über den festgestellten Betrag ausstellen. Die Rechnung enthält insbesondere den Forderungsgrund, den geltend gemachten Betrag und die maßgebliche Zahlungsfrist.
Es findet keine automatische Kartenbelastung und keine automatische Abbuchung statt.
10. Mahnung, Zahlungsverzug und Forderungsmanagement
Wird eine berechtigte und fällige Forderung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist beglichen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Schritte des Forderungsmanagements erfolgen.
Hierzu können insbesondere eine Zahlungserinnerung oder Mahnung und – sofern erforderlich – die Übergabe der offenen Forderung an ein zugelassenes Inkassounternehmen, eine Rechtsanwaltskanzlei oder einen sonstigen Rechtsdienstleister gehören.
Zusätzliche Mahn-, Verzugs- oder Inkassokosten werden nur erhoben, soweit hierfür die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11. Behandlungskosten und Ausfallhonorar
Die regulären Behandlungskosten und ein mögliches Ausfallhonorar sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennte Positionen.
Der derzeit für die entsprechende Behandlung ausgewiesene Preis beträgt 300,00 € und wird in der Praxis bezahlt.
Ein Ausfallhonorar ist keine Vorauszahlung auf eine spätere Behandlung und wird nicht automatisch auf einen späteren Behandlungstermin angerechnet. Eine abweichende Vereinbarung ist im Einzelfall möglich, wenn CircumMed dies ausdrücklich bestätigt.
12. Terminverschiebung oder Absage durch CircumMed
Muss CircumMed einen Termin aus medizinischen, personellen, technischen oder organisatorischen Gründen verschieben oder absagen, entstehen der Familie für die Absage oder Verschiebung durch CircumMed keine Stornokosten.
CircumMed wird sich in diesem Fall bemühen, zeitnah einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. Gesetzliche Ansprüche der Beteiligten bleiben unberührt.
13. Datenschutz im Zusammenhang mit Stornierungen und Forderungen
Zur Dokumentation von Terminbestätigungen, Absagen, Nichterscheinen und gegebenenfalls bestehenden Forderungen können insbesondere Buchungsnummer, Terminzeitpunkt, Zeitpunkt einer Absage, Terminstatus, Version und Zeitpunkt der Akzeptanz dieser Stornobedingungen sowie erforderliche Kommunikations- und Forderungsdaten gespeichert werden.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang. Ausführliche medizinische Angaben werden nicht für das Forderungsmanagement verwendet, soweit dies hierfür nicht ausnahmsweise zwingend erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von CircumMed.
14. Kontakt bei Fragen oder zur Terminabsage
Bei Fragen zu diesen Stornobedingungen, zu einer Terminabsage oder zu einer erhaltenen Rechnung können Sie sich direkt an CircumMed wenden.
Hani El-Gamla ·
CircumMed
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 15 B
Ärztehaus Bogumils Garten
04425 Taucha, Deutschland
E-Mail: info@circum-med.de
Telefon/WhatsApp: +49 176 64804443
Grundsatz: CircumMed prüft kurzfristige Absagen und Nichterscheinen individuell und nachvollziehbar. Eine Forderung soll nur geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich vorliegen.
Stand: 9. September 2026
Noch Fragen?
Bei Fragen zu Datenschutz, Terminabsagen oder Buchungsangaben erreichen Sie uns direkt.
CircumMed · Hani El-Gamala · Ernst-Moritz-Arndt-Straße 15 B · 04425 Taucha